Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?
Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?
Nein, nicht zwangsläufig. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!
Immobilien und Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.
Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten
Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.
Übertragung des Hauses auf die Kinder
Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.
Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung
Auch die Übertragung HIER des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.
Teilungsversteigerung
Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.
Die Immobilie vermieten
Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.
Das Haus verkaufen
Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.
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Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.
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